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Eindeutiges Urteil zu Adwords

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof fällte ein Urteil (EuGh C 278/08 vom 25.3.2010) mit Grundsatzcharakter, in dem die Verwendung von einem mit der Marke gleichen oder ähnlichem Keyword im Internet verboten ist, wenn der Markeninhaber seine Zustimmung nicht erteilt hat.

Dem Verfahren ging eine Auseinandersetzung zwischen dem Outdoor-Reisedienst Bergspechte von Edi ­Koblmüller als Kläger und trekking.at voraus. Koblmüller beanstandete vor einem österreichischen Gericht, dass sein Konkurrent beim Internet-Suchdienst Google die Schlüsselwörter „Edi Köblmüller“ und „Bergspechte“ gebucht habe. Nach dem Luxemburger Urteil müssen Mitbewerber, die eine ihnen nicht gehörende Marke für Keyword-Zwecke nutzen, darauf hinweisen oder eindeutig kenntlich machen, dass das beworbene Angebot nicht vom Markeninhaber kommt. Ein Urteil, das weitreichende Folgen für den E-Commerce besitzt. uw

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