Hanwag

Marktführer? Pech gehabt

Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Tragweite des Urteils des Landgerichts München I in der Zivilsache Deuter liegt nicht in der Preispolitik, die der beschwerdeführende Händler bei Deuter-Produkten angewandt hat.
Der Zündstoff liegt in der Begründung, mit der das Gericht die Outdoormarke dazu verpflichtet, den Händler weiterhin zu beliefern. Die Richterin stellte – gewissermaßen im Vorbeigehen – eine gesunde Fachhandelsstruktur und die Vertriebshoheit der Markenanbieter in Frage. Erstens basiert die Belieferungspflicht auf der Tatsache, dass Hegenloh ein Fachhändler ist (was auch keiner bestreitet). Das Gericht definiert allerdings nicht hinreichend, was einen Sportfachhändler in seinem Wesen eigentlich ausmacht. Damit lädt das Urteil findige Kaufleute dazu ein, sich gute Argumente zu überlegen, wie sie mit einer gewitzten Selbstdarstellung eine Belieferung durch Topmarken juristisch erzwingen können.
Noch wichtiger: Das Gericht folgte der Argumentation des Händlers, dass Deuter den Rucksack-Markt beherrsche und dass der Händler die marktführende Marke brauche, um ein kompetentes Sortiment darzustellen.
Das beinhaltet schlechte Nachrichten für die Branche: Eine Marke muss jetzt fast schon den Titel Marktführer fürchten, wenn sie ihre Hoheit im Sinne einer sauberen Vertriebspolitik behalten will. Diese Bemühungen hat das Gericht – vermutlich unbewusst – in Frage gestellt. Zudem müssen Fachhändler im Geiste der höchst richterlichen Entscheidung ihre Lieferanten doppelt fürchten: Fachhandelstreue Marken könnten zur Belieferung unerwünschter Kunden gezwungen werden. Schlimmer noch: Weniger fachhandelstreue Lieferanten hätten ein weiteres Argument, legitim an jedermann zu verkaufen. Und das im Namen des Volkes. Deuter legt Berufung ein. Zu Recht.    Markus Huber

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