Hanwag

Jack Wolfskin verteidigt seine Tatze

 

Markenpiraterie auf Basteleien? Outdoor-Hersteller Jack Wolfskin mahnte jetzt Heimarbeiter ab, die online selbstgebastelte Produkte verkaufen. Der Grund: Auf den Artikeln sind Tatzen zu sehen, die dem Markenzeichen Jack Wolfskins ähneln.

 

Bastler, die auf dem Handarbeitsportal Dawanda ihre Waren anboten, bekamen im Oktober Abmahnungen von der Hamburger Anwaltskanzlei Harmsen Utescher. Die Kanzlei geht im Auftrag von Jack Wolfskin gegen Anbieter vor, auf deren Produkte eine Tatze zu sehen ist, die dem Markenzeichen ihres Mandanten ähnelt. So flatterten in diesem Monat mehreren Hobby-Handarbeitern entsprechende Abmahnungen ins Haus, deren Streitwerte zwischen 20.000 und 25.000 Euro betragen. Die daraus resultierenden Gebühren gehen bis 1000 Euro. In einer offiziellen Stellungnahme gesteht Jack Wolfskin, dass die Kosten für einen Kleinunternehmer zwar noch immer verhältnismäßig hoch sind, dieser jedoch selbst für die Entstehung der Kosten verantwortlich sei, da er markenverletzende Ware verkauft habe.

 

Durch diverse Internet-Communities geht jetzt ein Schrei der Entrüstung über das radikale Vorgehen des Idsteiner Unternehmens: Formaljuristisch betrachtet ist Jack Wolfskin jedoch im Recht, schließlich ist die markante Tatze in Deutschland und in vielen Ländern markenrechtlich geschützt. Deshalb, so Jack Wolfskin in der Stellungnahme, wurden nur Anbieter abgemahnt, deren Produkte die Markenrechte auch wirklich verletzen. Selbstverständlich könnten Handarbeiter über Dawanda ihre Waren mit Pfoten-Abdrucken verkaufen, wenn diese keine Ähnlichkeit mit dem Logo von Jack Wolfskin aufweisen. Das Unternehmen räumt außerdem ein, dass nur die Anbieter abgemahnt werden, die im geschäftlichen Verkehr handeln. Kleinstanbieter, die beispielsweise nur ein oder zwei Produkte im Jahr verkaufen, erhielten kein anwaltliches Schreiben von Jack Wolfskin, auch wenn ein Tatzenmotiv auf der selbstgebastelten Ware zu sehen war. Wie aggressiv der Outdoorer sein Logo verteidigt, musste auch die Tageszeitung „taz“ erfahren. 2002 unterlag das Blatt gegen Jack Wolfskin vor dem Oberlandesgericht Hamburg und 2006 am Landgericht Hamburg, weil es Merchandise-Produkte mit einem Pfotenabdruck versah. Dieser ist auch das Markenzeichen der Zeitung.

 

 

 

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