Deuter geht in Berufung
20.10.2009
Neues in Sachen Deuter/Hegenloh: Gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober (wir berichteten) wird der Ruck- und Schlafsackhersteller aus Gersthofen in Berufung gehen.
Das Unternehmen legt Wert darauf, dass es bei dem aktuellen Rechtsstreit mit der Firma Hegenloh (Wangen, Baden-Württemberg) ausschließlich um die Klärung der Frage geht, ob Deuter ohne Einschränkungen jeden Händler beliefern muss. Dazu Deuter-Geschäftsführer Bernd Kullmann: „Wir sehen, dass der Ansatz für dieses Urteil in den 70er Jahren liegt, damals war die Handelslandschaft eine andere. Die Umsätze, welche heute mit dem Online-Handel erzielt werden, konnte damals niemand vorhersehen. Als Firma Deuter stehen wir zu unseren Fachhändlern und legen großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.“



