Gericht billigt Rabatte auf Deuter-Rucksäcke
15.10.2009
Ein brisantes Urteil hat das Landgericht München I gestern gefällt: Der Ruck- und Schlafsackhersteller Deuter (Gersthofen) muss einen Fachhändler auch dann beliefern, wenn dieser Markenprodukte erheblich unter der unverbindlichen Preisempfehlung verkauft.
Sport Hegenloh aus Wangen (Baden-Württemberg) bot bis zu einem Drittel unter dem empfohlenen VK Rucksäcke von Deuter an, was einen Lieferstopp durch den Hersteller zur Folge hatte.
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