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Was Sie über die Probezeit wissen müssen

 SPORTSELLA-SPECIAL ZUM BERUFSSTART:

 

Jede Ausbildung beginnt mit ­einer Probezeit. Sie ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Alle gesetzlichen Bestimmungen dazu sind im ­Berufs­bildungsgesetz (BBiG) geregelt. Selbst Sonderfälle lassen sich darüber lösen. Bei Unklar­heiten hilft die zuständige ­Industrie- und ­Handels­kammer (IHK) weiter.

Der erste Tag einer Berufsausbildung beginnt immer mit einer Probezeit. Ihre Dauer bestimmt nicht der Ausbilder oder Händler, sondern das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dieses Gesetz schreibt auch vor, dass die Länge der Probezeit im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten werden muss (§ 11). Sie beträgt mindes­tens einen Monat und höchstens vier Monate (§ 20). Auch Verkürzungen und Verlängerungen dürfen sich nur in diesem zeitlichen Rahmen bewegen. Anträge auf Änderungen der Probezeit müssen bei der IHK gestellt werden. „Ich habe allerdings noch nie einen Antrag auf Verkürzung auf meinen Tisch bekommen“, meint Wolfgang Fachinger, Ausbildungsberater der IHK in Offenbach am Main: „Anträge auf Verlängerungen kommen dagegen hin und wieder vor.“

Alle Anträge bezüglich Änderungen der Probezeit während einer Ausbildung werden nur dann von der IHK angenommen, wenn sie von allen Vertragsparteien unterschrieben sind. Das bedeutet, bei unter 18-Jährigen müssen auch die Eltern ihr Einverständnis abgeben. Die IHK prüft dann, ob sich die Anträge im gesetzlichen Rahmen bewegen. „Sprengen die Anträge den gesetzlichen Rahmen, müssen wir sie ablehnen. Ansonsten werden sie von uns positiv entschieden, denn eine weitere inhaltliche Prüfung nehmen wir nicht vor“, erklärt Fachinger. Wird einem Antrag stattgegeben, sollte der ursprüngliche Ausbildungsvertrag entsprechend geändert werden. Denn mit der Probezeit sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. So kann laut Gesetz während der Probezeit „das Berufsausbildungs-Verhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden“ 

(§ 22). Die Kündigung muss zwar nicht begründet werden, aber in schriftlicher Form vorliegen. Diese Rechte können beide Vertragsparteien in Anspruch nehmen. 

Während der Probezeit prüft der ausbildende Betrieb, ob sich der Auszubildende für den Beruf eignet und ob er ins Team passt. Der Auszubildende sollte in dieser Zeit herausfinden, ob er die richtige Berufswahl getroffen hat. dw

 

 

Probezeit – Praxisbeispiele 

 

1. Fall: 

Händler: Ich kenne meinen neuen Azubi schon lange. Seit zwei Jahren hat er immer mal wieder bei mir ausgeholfen. Weil ich nicht mehr auf ihn verzichten möchte, habe ich ihm nach seinem Schulabschluss einen Ausbildungsplatz angeboten. Eine Probezeit halte ich für überflüssig. Ist es möglich, einen Ausbildungsvertrag ohne Probezeit abzuschließen?

Sportsella: Ohne Probezeit geht es laut BBiG nicht. Sie ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und muss mindestens über einen Monat laufen.

 

2. Fall:

In meinem Betrieb hat vor einem Monat ein neuer Azubi seine Ausbildung angetreten. Seine Probezeit geht über drei Monate. Beim Skaten hat er sich nun das rechte Handgelenk und das rechte Bein gebrochen. Er fällt sicher für die nächs­ten dreieinhalb Monate aus. Kann ich die Probezeit entsprechend verlängern?

In diesem Fall – ein klares „Ja“. Kann mindestens ein Drittel der Probezeit z. B. aus Krankheitsgründen nicht absolviert werden, können Sie bei der IHK einen Antrag auf Verlängerung stellen. In der Regel wird die Probezeit dann um die Fehlzeit verlängert. In Ihrem Fall bedeutet dies sogar, dass Sie mit der Verlängerung die Vier-Monatsgrenze überschreiten. 

 

3. Fall:

Ich habe mein Sportgeschäft von einem anderen Inhaber übernommen. Neben allen anderen Angestellten beschäftige ich nun auch einen 

Azubi im ersten Ausbildungsjahr. In seinem Vertrag stehen drei Monate Probezeit, von denen bereits zwei Monate rum sind. Kann ich eine neue Probezeit über vier Monate vereinbaren?

Nein, Sie haben mit der Geschäftsübernahme auch die aktuellen Vertragsbedingungen der Angestellten und Auszubildenden übernommen. Sie können aber mit beidseitigem Einverständnis eine Verlängerung der Probezeit um einen Monat bei der IHK beantragen. Die Probezeit läuft dann über insgesamt vier Monate.

 

4. Fall:

Auch ich habe mein Sportgeschäft von einem anderen Händler übernommen. Mein neuer Azubi ist bereits im zweiten Ausbildungsjahr. Weil wir uns aber gar nicht kennen, wollte ich mit ihm eine neue Probezeit von nur einem Monat vereinbaren. Er sagt, dies sei laut BBiG nicht möglich. Stimmt das?

Ihr Azubi hat recht. Sie haben den Betrieb und die aktuellen Vertragsbedingungen der Angestellten und Azubis übernommen. Demnach können Sie auch keine neue Probezeit vereinbaren. Denn eine neue Probezeit wäre zum Nachteil des Auszubildenden. Diese Benachteiligung verbietet § 25 des BBiG. 

 

5. Fall:

Mein Mitbewerber am Ort musste Insolvenz beantragen. Von ihm habe ich einen Azubi im zweiten Ausbildungsjahr übernommen. Ich kenne ihn aber nicht gut genug. Kann ich noch einmal eine Probezeit verlangen?

Ja, denn in diesem Fall wurde der Ausbildungsvertrag vor der Geschäftsauflösung Ihres Mitbewerbers in irgendeiner Form gekündigt oder aufgehoben. Sie schließen nun einen neuen Ausbildungsvertrag mit dem Azubi ab, wobei die Ausbildungszeit mit einem entsprechenden Antrag bei der IHK um die Zeit verkürzt werden kann, in der der Azubi bereits Berufserfahrung gesammelt hat. Der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Auszubildenden beginnt wieder mit einer Probezeit von mindestens einem Monat. dw

 

 
Tipps zur Probezeit 
 
Die Probezeit ist für alle Beteiligten eine aufregende Zeit, denn Ausbilder, Auszubildende und Kollegen wissen: Probezeit ist auch Bewährungszeit für alle Beteiligten. Das Team bekommt Zuwachs, der integriert werden muss. 
Als Ausbilder können Sie es Ihrem Auszubildenden leichter machen. Klären Sie ihn über die für Ihren Betrieb typischen Gepflogenheiten auf. Geben Sie ihm das Gefühl, dass er sich bei Fragen und Unstimmigkeiten jederzeit vertrauensvoll an Sie wenden kann.
Als Auszubildender sollten Sie nicht unterwürfig, aber auch nicht zu forsch auftreten. Beobachten Sie, wie Ihre neuen Kollegen miteinander umgehen. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Hören Sie genau zu, wenn Ihnen etwas erklärt wird und fassen Sie das Gehörte noch einmal kurz in eigenen Worten zusammen. Missverständnisse lassen sich so schnell klären, bevor Schaden entsteht.
Und sollte doch einmal etwas schief gehen, sollten Sie sich als Mitarbeiter daran erinnern, welche Missgeschicke Ihnen während Ihrer Karriere passiert sind. Sprechen Sie die Fehler klar und deutlich an, vermeiden Sie es aber, unnötigen Druck aufzubauen. dw
Die Sportsella-Zertifikate werden in vielen Betrieben auch im Rahmen des Berichtsheftes als Eintrag akzeptiert. Bringt das bei Euren Ausbildern vor.
 
 
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