Was Sie über die Probezeit wissen müssen
26.08.2011
SPORTSELLA-SPECIAL ZUM BERUFSSTART:
Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit. Sie ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Alle gesetzlichen Bestimmungen dazu sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Selbst Sonderfälle lassen sich darüber lösen. Bei Unklarheiten hilft die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) weiter.
Der erste Tag einer Berufsausbildung beginnt immer mit einer Probezeit. Ihre Dauer bestimmt nicht der Ausbilder oder Händler, sondern das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dieses Gesetz schreibt auch vor, dass die Länge der Probezeit im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten werden muss (§ 11). Sie beträgt mindestens einen Monat und höchstens vier Monate (§ 20). Auch Verkürzungen und Verlängerungen dürfen sich nur in diesem zeitlichen Rahmen bewegen. Anträge auf Änderungen der Probezeit müssen bei der IHK gestellt werden. „Ich habe allerdings noch nie einen Antrag auf Verkürzung auf meinen Tisch bekommen“, meint Wolfgang Fachinger, Ausbildungsberater der IHK in Offenbach am Main: „Anträge auf Verlängerungen kommen dagegen hin und wieder vor.“
Alle Anträge bezüglich Änderungen der Probezeit während einer Ausbildung werden nur dann von der IHK angenommen, wenn sie von allen Vertragsparteien unterschrieben sind. Das bedeutet, bei unter 18-Jährigen müssen auch die Eltern ihr Einverständnis abgeben. Die IHK prüft dann, ob sich die Anträge im gesetzlichen Rahmen bewegen. „Sprengen die Anträge den gesetzlichen Rahmen, müssen wir sie ablehnen. Ansonsten werden sie von uns positiv entschieden, denn eine weitere inhaltliche Prüfung nehmen wir nicht vor“, erklärt Fachinger. Wird einem Antrag stattgegeben, sollte der ursprüngliche Ausbildungsvertrag entsprechend geändert werden. Denn mit der Probezeit sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. So kann laut Gesetz während der Probezeit „das Berufsausbildungs-Verhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden“
(§ 22). Die Kündigung muss zwar nicht begründet werden, aber in schriftlicher Form vorliegen. Diese Rechte können beide Vertragsparteien in Anspruch nehmen.
Während der Probezeit prüft der ausbildende Betrieb, ob sich der Auszubildende für den Beruf eignet und ob er ins Team passt. Der Auszubildende sollte in dieser Zeit herausfinden, ob er die richtige Berufswahl getroffen hat. dw
Probezeit – Praxisbeispiele
1. Fall:
Händler: Ich kenne meinen neuen Azubi schon lange. Seit zwei Jahren hat er immer mal wieder bei mir ausgeholfen. Weil ich nicht mehr auf ihn verzichten möchte, habe ich ihm nach seinem Schulabschluss einen Ausbildungsplatz angeboten. Eine Probezeit halte ich für überflüssig. Ist es möglich, einen Ausbildungsvertrag ohne Probezeit abzuschließen?
Sportsella: Ohne Probezeit geht es laut BBiG nicht. Sie ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und muss mindestens über einen Monat laufen.
2. Fall:
In meinem Betrieb hat vor einem Monat ein neuer Azubi seine Ausbildung angetreten. Seine Probezeit geht über drei Monate. Beim Skaten hat er sich nun das rechte Handgelenk und das rechte Bein gebrochen. Er fällt sicher für die nächsten dreieinhalb Monate aus. Kann ich die Probezeit entsprechend verlängern?
In diesem Fall – ein klares „Ja“. Kann mindestens ein Drittel der Probezeit z. B. aus Krankheitsgründen nicht absolviert werden, können Sie bei der IHK einen Antrag auf Verlängerung stellen. In der Regel wird die Probezeit dann um die Fehlzeit verlängert. In Ihrem Fall bedeutet dies sogar, dass Sie mit der Verlängerung die Vier-Monatsgrenze überschreiten.
3. Fall:
Ich habe mein Sportgeschäft von einem anderen Inhaber übernommen. Neben allen anderen Angestellten beschäftige ich nun auch einen
Azubi im ersten Ausbildungsjahr. In seinem Vertrag stehen drei Monate Probezeit, von denen bereits zwei Monate rum sind. Kann ich eine neue Probezeit über vier Monate vereinbaren?
Nein, Sie haben mit der Geschäftsübernahme auch die aktuellen Vertragsbedingungen der Angestellten und Auszubildenden übernommen. Sie können aber mit beidseitigem Einverständnis eine Verlängerung der Probezeit um einen Monat bei der IHK beantragen. Die Probezeit läuft dann über insgesamt vier Monate.
4. Fall:
Auch ich habe mein Sportgeschäft von einem anderen Händler übernommen. Mein neuer Azubi ist bereits im zweiten Ausbildungsjahr. Weil wir uns aber gar nicht kennen, wollte ich mit ihm eine neue Probezeit von nur einem Monat vereinbaren. Er sagt, dies sei laut BBiG nicht möglich. Stimmt das?
Ihr Azubi hat recht. Sie haben den Betrieb und die aktuellen Vertragsbedingungen der Angestellten und Azubis übernommen. Demnach können Sie auch keine neue Probezeit vereinbaren. Denn eine neue Probezeit wäre zum Nachteil des Auszubildenden. Diese Benachteiligung verbietet § 25 des BBiG.
5. Fall:
Mein Mitbewerber am Ort musste Insolvenz beantragen. Von ihm habe ich einen Azubi im zweiten Ausbildungsjahr übernommen. Ich kenne ihn aber nicht gut genug. Kann ich noch einmal eine Probezeit verlangen?
Ja, denn in diesem Fall wurde der Ausbildungsvertrag vor der Geschäftsauflösung Ihres Mitbewerbers in irgendeiner Form gekündigt oder aufgehoben. Sie schließen nun einen neuen Ausbildungsvertrag mit dem Azubi ab, wobei die Ausbildungszeit mit einem entsprechenden Antrag bei der IHK um die Zeit verkürzt werden kann, in der der Azubi bereits Berufserfahrung gesammelt hat. Der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Auszubildenden beginnt wieder mit einer Probezeit von mindestens einem Monat. dw

- Weitere Akademienews
- >> Mit Zertifikaten Vertrauen schaffen
- >> Trainieren und am Ball bleiben
- >> Das Mini-Intranet für Sport-Fachhändler
- >> Neues Design, saubere Optik
- >> Sportsella.com startet 2012
- >> Performance Days: Vom Insider-Treff zum Pflichtprogramm
- >> Sportsella geht den nächsten Schritt und holt Kunden mit ins Boot
- >> So vertreiben Sie lästige Fehlerteufel
- >> Überlassen Sie in der Probezeit nichts dem Zufall
- >> Was Sie über die Probezeit wissen müssen
- >> Die Händler hocken auf den Kosten
- >> So springen neue Azubis nicht ab
- >> Touchbuch nimmt Industrie mit ins Boot
- >> Trainings im Mai
- >> Girls’Day – die frühe Suche nach Fachkräften
- >> Mit Sportsella zum Textilexperten
- >> Unter Dach und Fach: Ergebnisse der Umfrage
- >> Online-Schulungssystem wird erweitert
- >> IN EINER WOCHE IST ISPO-TIME Treffen Sie uns auf der Messe!
- >> Gewinnen Sie eine GoBandit HD-GPS Helmkamera



