Hanwag

Die Händler hocken auf den Kosten

Dies ging aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Arbeit und Soziales hervor. Als Begründung geben die Verantwortlichen „die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur“ an. Dies ist wohl nur die halbe Wahrheit, denn Fakt ist: Die Kritiker an ELENA, die selbst in Kreisen der Regierungsparteien zu finden waren und die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens an-zweifelten, fanden immer mehr Gehör. Die Bundesregierung versichert nun, „dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht“ werden. Außerdem arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an einem Gesetzentwurf, in dem geklärt werden soll, wie die Arbeitgeber von der elektronischen Datenübermittlung befreit werden können. Die Investitionskosten, die auch Sport-Fachhändler für die Implementierung und Umsetzung von ELENA seit 1.1.2010 aufgebracht haben, werden wohl von ihnen allein getragen werden müssen.

ELENA – ein Mammutprojekt für Bürokratieabbau
Offizielles Ziel von ELENA war es, die Entbürokratisierung bei Behörden und in Unternehmen voranzutreiben. Seit 1.1.2010 sind Arbeitgeber in einer ers-ten Stufe der Umsetzung von ELENA gesetzlich verpflichtet, monatlich umfangreiches Datenmaterial von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Dabei ging es um Daten von ca. 40 Millionen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Auf dieser Grundlage sollten ab 2014 die Behörden Anträge auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld papierlos und kostensparender bearbeiten. Doch die Kritik von Datenschützern, Kommunen und mittelständischen Unternehmen wurde immer lauter. Die Gemeinden rechneten vor, dass ELENA ihnen Mehrkosten von etwa 240 Mio. EUR bringen würde. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte am 22.3.2010 zahlreiche Nachbesserungen, obwohl er der Einführung des ELENA-Verfahrens grundsätzlich positiv gegenüberstand. Ein weiterer Befürworter, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), schickte noch im Mai 2011 fast schon verzagt einen Appell an die Bundesregierung, an ELENA doch festzuhalten: „Wir fordern die Regierungskoalition auf, sich klar zum elektronischen Entgeltnachweis ELENA und zum geltenden Gesetz zu bekennen. Eine Kehrtwende wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht akzeptabel.“ Die Kosten drückten da bereits auf die Unternehmen.

Big Brother hieß plötzlich ELENA
Kritik kam aber vor allem von ausgewiesenen Datenschützern, Bürgerrechtlern und Gewerkschaften, die aufgrund der immensen Datensammlung den „Gläsernen Arbeitnehmer“ befürchteten. So reichte der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) am 31.3.2010 im Namen von 22.005 Beschwerdeführern Verfassungsklage ein, die auch vom ehemaligen Innenminis-ter Gerhart Baum (FDP) als sehr aussichtsreich bewertet wurde. Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Verfassungsbeschwerde für Foe-BuD führt, meint nun: „Es ist bedauerlich, dass lediglich ein technischer Grund angegeben wurde und man nicht auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verfahren … ein-geht. Bisher wurden bereits über 400 Millionen Datensätze mit Lohndaten von Arbeitnehmern gesammelt, obwohl der Großteil dieser Daten für die beabsichtigten elektronischen Bescheinigungen nicht erforderlich ist.“ Bedenken gegenüber ELENA wurden in den letzten Monaten selbst von Mitgliedern der Bundesregierung, nämlich von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und vom ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle geäußert. Selbst in der CDU/CSU-Fraktion regte sich Widerstand. Auch ein vom Marburger Bund und den Führungskräften Chemie VAA in Auftrag gegebenes Gutachten unter Federführung des Staatsrechtlers Prof. Dr. Heinrich Wilms kam im September 2010 zu dem Ergebnis: ELENA sei verfassungswidrig.

Die Kosten tragen die Unternehmer
Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung bei der BDA, geht davon aus, dass sich die Investitionskosten auf Unternehmerseite derzeit im dreistelligen Millionenbereich bewegen. Die Unternehmer und damit auch die Fachhändler und Sportartikel-Hersteller werden wohl auf diesen Kosten sitzen bleiben. Das Bundeswirtschaftsministerium lässt derweil vermelden, dass es an einem Gesetzentwurf arbeitet, der die Unternehmer von der gesetzlichen Verpflichtung der elektronischen Datenübermittlung befreien soll. Außerdem würden alle bisher aufgelaufenen Daten „unverzüglich“ gelöscht. dw

 

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